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Wann benötige ich ein Gutachten? In welchen Fällen genügt eine Werteinschätzung?

Wann wird ein Gutachten benötigt?

Sie benötigen ein Marktwertgutachten über den Verkehrswert einer Immobilie, wenn die Wertermittlung auch für Dritte verwertbar und nachvollziehbar sein muss: Gericht, Anwalt, Finanzamt, Erbschaft. In solchen Fällen sollte immer ein Gutachten erstellt werden, mit Verkehrswertermittlung nach der Immobilien-Wertermittlungsverordnung ImmoWertV. Hierbei ist für die Kosten der Aufwand entscheidend (Umfang, Rechte & Belastungen, Qualtitätsstichtag). Insofern möglich erstelle ich ein Festpreisangebot nach einem ersten gratis Faktencheck. Für ein Einfamilienhaus ohne Rechte und Belastungen sind z.B. ca. 1.800,- € inkl. MwSt. zu veranschlagen. Gutachten werden prinzipiell nach dem hohen Qualitätsstandard der DEKRA erstellt, da ich als Sachverständiger für Immobilienbewertung in der Zertifizierungsstufe D2 zertifiziert bin. Hierbei können sowohl Wohnobjekte, also Einfamilienhäuser, Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung, Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, einfache gemischt genutzte Geschäftshäuser sowie Wohn- und Teileigentum (Wohnungen) bewertet werden. Insbesondere bei komplizierten Rechten und Belastungen empfiehlt sich die Auswertung durch einen Fachmann. Wir berechnen sowohl den Einfluss von „Grunddienstbarkeiten“ als auch von „Beschränkten persönliche Dienstbarkeiten“. Sie benötigen ein Gutachten insbesondere auch dann, wenn Rechte & Belastungen vorliegen, die den Verkehrswert beeinflussen können:

  • Erbbaurecht
  • Wohnungsrecht
  • Vorkaufsrecht
  • Nießbrauch
  • Wegerecht
  • uvm.

Wann genügt eine kostengünstige Werteinschätzung?

Nicht für jeden Vorgang wird ein ausführliches Marktwertgutachten benötigt. Soll im Rahmen eines anstehenden Verkaufes der mögliche Verkaufspreis ermittelt werden, ist in den meisten Fällen eine Werteinschätzung ausreichend. Die Berechnung orientiert sich hierbei an den normierten Verfahren, sowie Vergleichspreisen der Kaufpreissammlung des Sachverständigenbüros und statistischen Werten von Datenbrokern. Die Expertise wird in Anlehnung an die Berechnungen erstellt, wie Sie in der Immobilien-Wertermittlungsverordnung vorgeschrieben sind; ausführliche Erläuterungen und Begründungen sind aber nicht enthalten. Das Dokument fasst ca. 16 Seiten.

Gebühren für Werteinschätzungen – jeweils inklusive MwSt.

  • Wohnungen: 190,- €
  • Einfamilienhäuser, Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung: 280,- €
  • Zweifamilienhäuser: 320,- €
  • Mehrfamilienhäuser bis zu 6 Wohneinheiten: 500,- €
  • Mehrfamilienhäuser bis zu 20 Wohneinheiten: 750,- €
  • Weitere Objekte gerne auf Anfrage